Anamnese bis Zahnspange: Antworten auf häufige Fragen

In unserem kieferorthopädischen Praxisalltag begegnen uns immer wieder oft gestellte Fragen, die für die meisten Patienten wichtig sind.

Erstbesuch KFO-Praxis

Dr. med. dent. Hansjörg Horn ist Kieferorthopäde. Der „Kieferorthopäde“ (auch „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“) ist ein Zahnarzt, der nach erfolgreichem Abschluss seines Zahnmedizinstudiums mindestens ein Jahr als Zahnarzt gearbeitet hat und anschließend eine dreijährige, ganztägige und hauptberuflich ausgeführte Spezialausbildung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie abgeschlossen hat. Diese Weiterbildung muss in einer kieferorthopädischen Fachpraxis und zusätzlich in einer kieferorthopädischen Universitätszahnklinik erfolgen. Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen berechtigt die bestandene Fachzahnarztprüfung bei der jeweiligen Landeszahnärztekammer zum Führen der Berufsbezeichnung „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ (auch: „Kieferorthopäde“).

Landeszahnärztekammer Baden-WürttembergEin „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ hat den hohen Grad an praktischer und theoretischer Qualifikation im Rahmen der Fachzahnarztprüfung vor einer unabhängigen Prüfungskommission nachgewiesen.

Mehr zu den unterschiedlichen Berufsbezeichnungen

Erfahren Sie, welche Bedeutung die jeweiligen und unterschiedlichen Qualifikationen und Berufsbezeichnungen „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (auch: Kieferorthopäde)“, „Master of Science (M.Sc.) Kieferorthopädie“ und „Zahnarzt, Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie“ für Sie als Patienten haben.

Nein, grundsätzlich können Sie selbst entscheiden, ob Sie zum Kieferorthopäden gehen oder nicht.

Normalerweise ist es der Hauszahnarzt, der Patienten aufgrund einer vermuteten Zahn- oder Kieferfehlstellung an den Kieferorthopäden überweist. Eine Überweisung ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Ihr erster Besuch in der Kieferorthopädie am See dient Ihrer Information und einer ersten Bestandsaufnahme. Alle wichtigen Unterlagen für Ihren Erstbesuch in unserer kieferorthopädischen Praxis können Sie mit unserer praktischen Checkliste-Erstbesuch kontrollieren. Anamnesebogen, elektronische Gesundheitskarte, Röntgenpass, Allergiepass, Medikamentenliste … .

Neben einem praktischen Lageplan unserer Fachpraxis in Böblingen sowie Anfahrtsinfos bieten wir Ihnen auch die Checkliste-Erstbesuch zum Herunterladen in unserem Downloadbereich an.

Ihre Zahnarztangst wird von uns zwingend ernst genommen. Die auch als Dentalphobie bezeichnete Zahnarztangst ist weit verbreitet, als Betroffener wird sogar bei Schmerzen oder offensichtlichen Zahnschäden der Gang zum Zahnarzt vermieden.

Wir haben jahrelange Erfahrung bei der Behandlung von Angstpatienten und können Ihnen helfen, Ihre Zahnarztangst zu überwinden. Die Grundlage unserer Behandlung sind eine ausführliche Beratung sowie anerkannte Verfahren, gepaart mit einer einfühlsamen Betreuung bei Ihrer individuellen Therapie.

Teilen Sie uns jederzeit mit, was Sie sich wünschen und was Ihre Ängste sind. Wir behandeln Sie stets vertrauensvoll, mit maximaler Transparenz und gehen den Weg gemeinsam!

Und damit Sie sich vorab auch ein Bild unserer kieferorthopädischen Praxis vor Ort machen können: besuchen Sie uns interaktiv und schauen Sie sich in aller Ruhe um.

Allgemeines

Die Kieferorthopädische Indikationsgruppe (kurz: KIG) ist eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und beschreibt die Grundsätze der Befunderhebung, Diagnostik und Planung der im Einzelfall erforderlichen Therapie bei Kiefer- oder Zahnfehlstellungen.

Ein Kieferorthopäde muss Befunde nach den Kieferorthopädischen Indikationsgruppen bewerten. Kiefer- oder Zahnfehlstellungen müssen vor Behandlungsbeginn mit Behandlungsbedarfsgraden von 1 bis 5 eingestuft bzw. bewertet werden. Diese Bewertung muss nach objektiven, nachmessbaren Kriterien erfolgen.

Die Behandlungsbedarfsgrade teilen sich wie folgt in Schweregrade auf:

Schweregrad 1/KIG 1:
Leichte Zahnfehlstellungen, deren Behandlung aus rein ästhetischen Gründen angestrebt sind.

Schweregrad 2/KIG 2:
Zahnfehlstellungen mit geringer Ausprägung die aus medizinischen Gründen eine Korrektur erforderlich machen.

Schweregrad 3/KIG 3:
Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich machen. Dazu gehören unter anderem ein sog. Offener Biss, Tiefer Biss, Engstand der Zähne mit einer Kontaktpunktabweichung von über 3-5 mm oder eine Platzmangelsituation mit über 3 mm.

Schweregrad 4/KIG 4:
Dieser Schweregrad umfasst stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen dringend behandelt werden sollten. Dazu gehören unter anderem das Fehlen von Zähnen wegen Nichtanlage oder Zahnverlust, Durchbruchsstörungen, distale Bisslage, mesiale Bisslage, ein sog. Offener Biss mit einem Abstand zwischen den Zahnkanten über 4 mm. Ferner zählen dazu die Bukkalokklusion, Lingualokklusion, der einseitige Kreuzbiss, ein Engstand der Zähne mit einer Kontaktpunktabweichung von über 5 mm oder eine Platzmangelsituation mit über 4 mm.

Schweregrad 5/KIG 5:
Extrem ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen unbedingte Behandlung erforderlich machen. Hierzu zählen eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Durchbruchstörungen mit Verlagerung der Zähne, eine distale Bisslage mit Überragungen zwischen oberen und unteren Schneidezähnen von mehr als 9 mm, eine mesiale Bisslage mit Überragungen von unteren zu oberen Schneidezähnen mit mehr als 3 mm sowie der angeborene Offene Biss mit Abstand zwischen den Zahnkanten von über 4 mm.

Die Einstufung von Gebissfehlentwicklungen erfolgt somit nach exakt messbaren Kriterien. Diese werden von den Krankenkassen registriert und können so vom Gutachter überprüft werden.

Ihr Heil- und Kostenplan ist der Behandlungsplan für unsere geplante kieferorthopädische Therapie.

Der Heil- und Kostenplan entspricht somit ihrem individuellen Behandlungsplan und dient Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung als generelle Entscheidungs- und Bewertungsgrundlage. Die Daten des Heil- und Kostenplans enthalten die Diagnose Ihrer Fehlstellung zur Einstufung des Schweregrades nach der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG), den Therapieplan inkl. kieferorthopädischen Geräten sowie die voraussichtlichen Kosten für die Behandlung.

Anhand des Heil- und Kostenplan erfolgt durch Ihre Krankenversicherung die Prüfung ob eine Behandlung nötig ist, die Einstufung des Schweregrades und ob die Behandlung auf Kosten der Krankenkasse durchgeführt werden kann. Sind Sie privat versichert oder Selbstzahler, senden wir Ihnen Ihren Heil- und Kostenplan zu, damit Sie diesen bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle zur Klärung der Kostenübernahme einreichen können.

Eine professionelle kieferorthopädische Behandlung erstreckt sich meist über einen Zeitraum von 1,5 bis 4 Jahren. Die genaue Dauer der Behandlung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation und somit individuell. Auch Ihre aktive Mitarbeit sichert den Erfolg der kieferorthopädischen Therapie und entscheidet maßgeblich über die Dauer der Behandlung mit.

Vier- bis sechswöchige Kontrolluntersuchungen sind während der kieferorthopädischen Behandlung für einen nachhaltigen Erfolg Ihrer individuellen Therapie erforderlich. Ihre Mitarbeit ist dabei für den Behandlungserfolg sehr wichtig.

Kieferorthopädische Frühbehandlungen können etwa ab dem 4. Lebensjahr eingeleitet werden – eine kieferorthopädische Behandlung ist grundsätzlich in jedem Alter möglich.

Je früher jedoch Ihre Behandlung beginnt, desto einfacher wird es: Häufig beginnt eine kieferorthopädische Therapie zwischen dem 9. und 12. Lebensjahr – in Ausnahmefällen auch früher. Am besten sehen wir Sie also möglichst frühzeitig, denn gerade im Frühstadium können Fehlstellungen mit kleinen Maßnahmen korrigiert werden. Durch eine sogenannte Frühbehandlung kann bei einem Teil der Patienten bei den von uns behandelten Fällen eine spätere Behandlung vermieden oder zumindest weniger aufwendig umgesetzt werden.

Achtung: Ihre Zähne können ein Leben lang bewegt werden! Dies gilt auch im Erwachsenenalter unter der Voraussetzung eines ausreichend gesunden Zahnhalteapparats.

Feste Zahnspangen selbst schaden den Zähnen nicht. Der widerstandsfähige Zahnschmelz wird vor dem Kleben von Brackets vorbehandelt, sodass dieser nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.

Wenn aber die Zahnpflege nicht stimmt, können sich Lebensmittelreste absetzen und zu Karies bzw. Zahnfleischentzündungen führen oder Zahnbeläge entstehen. Diese Risiken lassen sich sich jedoch minimieren:

  • Während der Tragezeit der festsitzenden Zahnspange müssen die Zähne und Zahnzwischenräume sorgfältig und regelmäßig gereinigt werden.
  • Regelmäßige Kontrolltermine werden wahrgenommen, um potenzielle Probleme rechtzeitig zu erkennen.
  • Zudem sollte natürlich auch während der kieferorthopädischen Behandlung weiterhin regelmäßig zum Zahnarzt gegangen werden.

Für eine erfolgreiche kieferorthopädische Behandlung erfordert es einer exakten und individuellen Diagnose. Prinzipiell versuchen wir immer, gesunde Zähne zu erhalten. Meist haben wir die Möglichkeit alle Zähne zu erhalten um ein optimales Therapieergebnis zu erhalten.

Jedoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass nicht alle Zähne ausreichend Platz im Kiefer haben. Dies wird jedoch individuell analysiert und beurteilt und stellt eine seltene Ausnahme dar. Wir beraten Sie dazu ausführlich.

Es kommt darauf an: Während weiche Speisen wenige bis keine Problem machen, sollten harte Nahrung (z.B. Nüsse, Möhren, Äpfel) und klebrige oder zähe Süßigkeiten (z.B. Kaubonbons, klebrige Schokoriegel, Gummibärchen) möglichst vermieden werden.

Bei harter Nahrung können sich Drähte verbiegen oder sogar Brackets lösen. Wenn man nicht darauf verzichten kann, sollten harte Nahrungsmittel vor der Einnahme in mundgerechte Stücke zerschnitten und besonders vorsichtig gekaut werden. Da klebrige Süßigkeiten besonders hartnäckige Beläge bilden und sich nur schwer von der Zahnspange lösen lassen, sollte während des Tragens einer festen Spange besser ganz darauf verzichtet werden.

Übrigens: Viele hilfreiche Informationen und Tipps zu kieferorthopädischen Apparturen finden Sie in unserem Servicebereich unter Downloads!

Nur gemeinsam schaffen wir es, Ihnen ein strahlendes Lächeln zu schenken. Mit unserer kieferorthopädischen Behandlung können Zahnfehlstellungen dann besonders erfolgreich korrigiert werden, wenn von Ihnen als Patient gut mitgearbeitet wird:

  • Die kieferorthopädischen Apparaturen müssen mach den zeitlichen Vorgaben getragen werden.
  • Die Zähne müssen gewissenhaft geputzt werden – natürlich klären wir Sie über die erforderlichen Mundhygienemaßnahmen auf.
  • Bei Defekten an den Apparaturen muss ein Reparatur- oder Notfalltermin wahrgenommen werden.
  • Ihr Regelmäßiges Erscheinen zur Kontrolle in unserer Praxis muss gewährleistet sein.

Kosten & Versicherungen

Durch die gesetzliche Krankenkasse wird nur eine ausreichende Grundleistung erbracht – die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist dabei gesetzlich geregelt.

Kinder und Jugendliche

Bei Kindern und Jugendlichen tragen die Krankenkassen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung dann, wenn gemäß der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) ein Grad 3 oder höher erreicht ist. Jedoch übernimmt die Krankenkasse außervertragliche Leistungen nicht, diese sind von Ihnen selbst zu zahlen. Die Einstufung in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) muss vom Kieferorthopäden vorgenommen werden und kann auf Ihren Wunsch gutachterlich überprüft werden. Ab einem KIG Grad 3 zahlen die Krankenkassen zunächst 80 Prozent Ihrer Behandlungskosten. Die restlichen 20 Prozent (oder 10 Prozent ab dem zweiten Kind in laufender Behandlung) müssen von den Patienten zunächst selbst bezahlt werden. Bei erfolgreichem Behandlungsabschluss nach einer Stabilisierungsphase von max. 2 Jahren erfolgt eine Rückerstattung dieses Eigenanteils durch die Krankenkasse.

Bei einem Grad 1 oder Grad 2 darf zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen keine kieferorthopädische Behandlung durchgeführt werden.

Erwachsene

Die Erwachsenenbehandlung für gesetzlich versicherte Patienten, die zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es gibt jedoch Ausnahmen bei sog. schwerwiegenden Kieferfehlstellungen oder Kieferanomalien, die kombiniert kieferchirurgische und kieferorthopädische Maßnahmen erfordern.

Wir unterstützen Sie gerne

Ob es in Ihrem Fall notwendig ist, die Behandlung privat selbst zu bezahlen, sollte individuell geklärt werden. Wir unterstützen Sie gerne und stehen für Rückfragen zur Verfügung – wenden Sie sich bitte an uns.

Bei privat versicherten Patienten ist die Kostenübernahme oder Bezuschussung von Ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag abhängig. Wir empfehlen Ihnen als privat krankenversicherten Patienten, sich bereits im Vorfeld zu informieren, ob eine kieferorthopädische Behandlung in Ihrem Versicherungsvertrag erstattungsfähig ist.

Anschließend erstellen wir Ihnen einen individuellen Heil- und Kostenplan, den Sie Ihrer privaten Krankenversicherung zwecks Prüfung und Erklärung der Kostenübernahme vorlegen können.

Wir unterstützen Sie gerne

Wir unterstützen Sie gerne und stehen für Rückfragen zur Verfügung – zu Ihren Fragen bezüglich Kosten oder einer Finanzierung wenden Sie sich bitte an uns. Selbstverständlich werden wir Sie im Vorfeld einer Therapie ausführlich aufklären und die Kosten transparent darstellen.

Die Beihilfe kann bei festgestellter medizinischer Notwendigkeit die Behandlungskosten erstatten, übernimmt jedoch nur die Kosten für eine durchschnittliche Behandlung. Somit können Behandlungen, die als medizinisch notwendig gelten, in der Regel von der Beihilfestelle übernommen werden. Bei Erwachsenen über 18 Jahren werden die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen nur in Ausnahmefällen von der Beihilfe übernommen.

Wir erstellen Ihnen einen individuellen Heil- und Kostenplan, den Sie Ihrer Beihilfestelle zur Prüfung und Erklärung einer eventuellen Kostenübernahme vorlegen können.

Wir unterstützen Sie gerne

Wir unterstützen Sie gerne und stehen für Rückfragen zur Verfügung – zu Ihren Fragen bezüglich Kosten oder einer Finanzierung wenden Sie sich gerne an uns. Selbstverständlich werden wir Sie im Vorfeld einer Therapie ausführlich aufklären und die Kosten transparent darstellen.

Mittlerweile existiert ein vielfältiges Angebot an Zusatzversicherungen. Einige private Zusatzversicherungen übernehmen auch Kosten für die kieferorthopädische Behandlung von Patienten mit einer kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) Grad 1 und 2.

Wann diese Versicherungen sich mit welchem Anteil an den Kosten beteiligen, hängt jedoch vom individuell gewählten Tarif ab.

Die Waizmann-Tabelle bietet einen neutralen Marktüberblick zum Thema Zahnzusatzversicherung seit 2004 und wird regelmäßig überprüft und auf den neuesten Stand gebracht: www.waizmanntabelle.de

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und nehmen Ihre Terminwünsche entgegen!

Unsere kieferorthopädische Praxis ist mehrsprachig. Wir sprechen deutsch.

Wir sprechen deutsch.

Our orthodontic practice is multilingual. We speak English.

We speak English.

Notre pratique orthodontique est multilingue. Nous parlons francais.

Nous parlons francais.

Hablamos español.

Hablamos español.

Naša ortodontska praksa je višejezična. Govorimo hrvatski.

Govorimo hrvatski.

Ne flasim kosovarisht.

Ne flasim kosovarisht.